Laut dem Health Insurance Portability and Accountability Act of 1996 (HIPAA), sind abgedeckte Rechtsträger verpflichtet, die geschützten Gesundheitsdaten (PHI) ihrer Patienten abzusichern und, unter bestimmten Umständen, von ihren Geschäftspartnern eine Geschäftspartnervereinbarung (BAA) verlangen, die die Anforderungen der HIPAA erfüllt. Constant Contact könnte von bestimmten Partnern, die mit PHI umgehen, als Geschäftspartner angesehen werden.
Wenn Sie ein abgedeckter Rechtsträger sind und eine Geschäftspartnervereinbarung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns unter legal@constantcontact.com, um nach einer Geschäftspartnervereinbarung zu bitten, bevor Sie unseren Service für Ihre E-Mail-Abonnenten verwenden. Sie senden uns die unterschriebene Vereinbarung an dieselbe E-Mail-Adresse zurück.
Constant Contact wird lediglich unsere Geschäftspartnervereinbarung unterschreiben. Wir können unter keinen Umständen Änderungen am Standardformular der Geschäftspartnervereinbarung vornehmen.
Bitte beachten Sie:
Abschließend setzen wir, wie gemäß HIPAA erforderlich, administrative, physische und technische Schutzmechanismen ein, um die Abonnementdaten unserer Kunden zu schützen. Weitere Informationen zu HIPAA finden Sie beim Department of Health and Human Services (HHS).
Alle Links, die wir von Seiten, die nicht zu Constant Contact gehören, bereitstellen oder Informationen über Produkte oder Services, die nicht zu Constant Contact gehören, werden gefälligkeitshalber zur Verfügung gestellt und sollten nicht als Billigung von Constant Contact ausgelegt werden.
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